Zum 1. Januar 2023 hat der Gesetzgeber zur Senkung der CO2-Emmissionen und zur Umsetzung der klimapolitischen Ziele mit dem CO2-Kostenaufteilungsgesetz Vorschriften erlassen, die Vermieter an den CO2-Kosten des Mieters zur Reduktion von CO2 beteiligen sollen.
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