Bekanntmachung zur Vertreterwahl 2022


Alle fünf Jahre wählen unsere Mitglieder eine neue Vertreterversammlung, das „Parlament“ unserer Genossenschaft und alle fünf Jahre suchen wir Mitglieder, die sich als Vertreter für ihren Wahlbezirk bzw. ihre Wohnanlage engagieren wollen. So auch in diesem Jahr.


Zunächst steht der erste Schritt des Wahlvorgangs an:

Wir bitten die Mitglieder der Genossenschaft um Ihre Wahlvorschläge!



Die Mitglieder haben die Möglichkeit, wahlberechtigte Mitglieder als Kandidaten für die Vertreterwahl vorzuschlagen. Die Wahlvorschläge sind per unterschriebenen Brief oder auch gern per E-Mail: krabiell@fwheg.de an den Wahlvorstand zu richten und sollen Namen, Vornamen und Anschrift des Kandidaten enthalten. Ein Wahlberechtigter darf nur so viele Vertreter vorschlagen, wie Vertreter in seinem Wahlbezirk zu wählen sind. Zu beachten ist, dass die Abgabe von Wahlvorschlägen an eine Frist gebunden ist. Die Wahlvorschläge müssen spätestens am 14. Januar 2022 in der Geschäftsstelle der Genossenschaft eingegangen sein, um bei der Wahl berücksichtigt zu werden.

Im zweiten Schritt werden die Wahlvorschläge entsprechend der jeweiligen Wahlbezirke zusammengestellt. Danach dürfen die Mitglieder darüber entscheiden, wer Ihre Interessen vertreten soll. Diese Abstimmung erfolgt ganz einfach per Briefwahl. Den Stimmzettel für den Wahlbezirk, in dem die Mitglieder wahlberechtigt sind, wird rechtzeitig im März 2022 den Mitgliedern auf dem Postwege zugesendet.


Einteilung der Wahlbezirke

Die Bedeutung dieser Wahl ist nicht zu unterschätzen. Indem Mitglieder für das Vertreteramt vorgeschlagen und später die Kandidaten aus dem Stimmzettel des Wahlbezirkes gewählt werden, wird das Mitbestimmungsrecht der Mitglieder innerhalb der Genossenschaft ausgeübt.

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