Energiekosten – Gaspreis- und Strompreisbremse/Auswirkungen auf Heizkosten

Die Preisbremsen bei Strom, Gas und Fernwärme sind beschlossen. Ab März 2023 (rückwirkend für Januar und Februar 2023) sollen die Preise für leitungsgebundenes Erdgas und die Lieferung von Wärme für ein Kontingent von 80 % des prognostiziertes Jahresverbrauches auf Grundlage des Monats September 2022 gedeckelt werden.

Der Brutto-Arbeitspreis beträgt für das Kontingent bei leitungsgebundenem Erdgas 12 Cent pro Kilowattstunde und bei Wärme 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Die Mehrwertsteuer für Erdgas wurde am 1. Oktober 2022 von 19 % auf nun 7 % gesenkt.


Bei Gebäuden mit Gasheizung übernimmt der Staat die Abschlagszahlung für Dezember, diese werden über die entsprechenden Lieferanten gutgeschrieben. Das gilt für private Haushalte und kleine bis mittlere Unternehmen und soll vor allem schnell helfen. Gleichzeitig bleibt ein Sparanreiz erhalten, da die Entlastung nicht vom aktuellen Verbrauch abhängig ist.

Bei Fernwärmekunden gibt es ebenfalls eine Übernahme eines Abschlages. Wie beim Gaspreis gibt es hier einen garantierten Bruttopreis, dieser wird bei 9,5 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Die Senkung der Mehrwertsteuer erfolgte auch für Fernwärmekunden am 1. Oktober 2022 von 19 % auf 7 % Prozent.

Bei der Strompreisbremse wird der Basisverbrauch für private Haushalte bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Nur für den übrigen Verbrauch, der darüber hinausgeht, muss dann der reguläre Marktpreis gezahlt werden. Auch diese Preisbremse wird ab März 2023 (rückwirkend für Januar und Februar 2023) eingeführt.


Welche Auswirkungen hat dies beispielsweise auf die Heizkostenabrechnungen, die direkt von der Genossenschaft abgerechnet werden? Sämtliche gesetzlichen Reduzierungen der Kosten sowie Gutschriften von Abschlägen für die jeweiligen Wohnanlagen fließen in die Heizkostenabrechnungen mit ein. Des Weiteren werden durch die bestehenden Rahmenverträge bis 2024 die Gas- (nur bei Zentralheizungen mit direkter Gasversorgung) und Strompreise für unsere Mitglieder unter den derzeitigen Marktpreisen liegen.

Bei Wohnungen mit Wohnungseinzelthermen werden die jeweiligen Gaslieferanten direkt Kontakt mit dem Nutzer aufnehmen und die Kosten anhand der gesetzlichen Vorgaben deckeln bzw. haben die Gutschrift der Abschlagszahlung bereits vorgenommen. Bei unseren Wohnungen mit Fernwärmeversorgung ist bzw. erfolgen die weitere Informationen zu den staatlichen Entlastungen direkt vom Fernwärmelieferanten Hanse Werk Natur.

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