Zum 1. Januar 2023 hat der Gesetzgeber zur Senkung der CO2-Emmissionen und zur Umsetzung der klimapolitischen Ziele mit dem CO2-Kostenaufteilungsgesetz Vorschriften erlassen, die Vermieter an den CO2-Kosten des Mieters zur Reduktion von CO2 beteiligen sollen.
Sofern Wärme und Warmwasser aus fossilen Brennstoffen erzeugt wird, entstehen CO2-Emissionen und die CO2-Abgabe wird fällig. Neben Heizöl und Erdgas erfolgt auch eine Aufteilung der CO2-Kosten für Fernwärme anhand eines 10 Stufen Modells. Vermieter werden je nach Einstufung des Gebäudes an den CO2-Kosten beteiligt.
Das vollständig neu geschaffene Gesetz hat unmittelbare Auswirkungen auf die Heizkostenabrechnungen für Zeiträume ab 1. Januar 2023, die Ihnen erstmalig ab dem Jahr 2024 zugehen. In den zukünftigen Heizkostenabrechnungen werden Ihnen die Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Vermieter und Mieter automatisch durch den Abrechnungsdienstleister dargestellt. Wie bei jedem neuen Gesetz, gibt es natürlich auch Ausnahmen. Beispielsweise gelten für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, andere Regeln. Auch wenn öffentlich-rechtliche Vorgaben diesem entgegenstehen, werden die Gebäude anders eingestuft bzw. die CO2-Bepreisung erlassen.