Eine detaillierte Information, wann die jeweiligen Wohnanlagen unserer Genossenschaft umgerüstet werden, erhalten unsere Mitglieder vom beauftragten Dienstleister der Firma Schwarz Haustechnik.
Wir bitten die Mitglieder nach Terminankündigung den Technikern den Zugang zur jeweiligen Wohnung zu gewähren.
Die Ausrüstung der Wohnung mit Rauchwarnmeldern ist gemäß § 45 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) vorgeschrieben.